Rohstoffsicherheit
Sicherheit von Rohstoffen: Unsere Expertise für Ihre Produkte
Für kosmetische Mittel ist eine Sicherheitsbewertung zur Erfüllung der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 Art. 10 vorgeschrieben. Hierbei wird die Sicherheit des kosmetischen Mittels anhand der Rezeptur, der Inhaltsstoffe, der IFRA-Konformität des eingesetzten Parfumöls, der physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Stabilität, der Hautverträglichkeitstests, der Packmittel, der Anwendungs- und Warnhinweise sowie der Erfahrungen mit diesem oder ähnlichen Produkten beurteilt.
Sicherheit & Konformität: Ihr Partner für Kosmetikprodukte und Rohstoffe
Die Verkehrsfähigkeit von Kosmetikprodukten ist an strenge Auflagen gebunden. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Sicherheitsbericht, ein essenzieller Bestandteil der Produktinformationsdatei (PID), die den zuständigen Behörden jederzeit zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus ist die Registrierung jedes kosmetischen Mittels bei der EU-Kommission über das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) obligatorisch.
Unsere Services für Ihre Produktsicherheit und Konformität:
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Sicherheitsbewertung und Erstellung des Sicherheitsberichts für Ihr kosmetisches Mittel oder Ihren Rohstoff.
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CPNP-Notifizierung Ihres Kosmetikmittels über das offizielle EU-Portal.
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Umfassende Erstellung der Produktinformationsdatei (PID) gemäß den Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.
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Beratung bei der Erstellung rechtskonformer Etiketten, inklusive der vollständigen Inhaltsstoffliste.
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Umfassende Beratung zur Umsetzung der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 in allen relevanten Bereichen.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und in einem persönlichen Gespräch Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen. Gemeinsam finden wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Visionen Wirklichkeit werden lassen und Ihren Produkten zum Erfolg verhelfen.